Webseite ohne Ausschreibung: Wie öffentliche Stellen in Bayern jetzt einfacher beauftragen können

Beamter mit Kopf auf Aktenstapel – Symbol für Bürokratie vor einer Webseite ohne Ausschreibung in Bayern

Webseite ohne Ausschreibung? Für viele öffentliche Stellen klingt das zunächst unrealistisch. Dabei ist genau das seit Anfang 2025 in Bayern möglich. Kleine bis mittlere Projekte wie Bürgerportale, Kita- oder Vereinsseiten können jetzt deutlich einfacher beauftragt werden.

Trotzdem bleibt oft die Unsicherheit. Zu viele Regeln, zu wenig Zeit, zu viel Aufwand. Das führt dazu, dass sinnvolle Webprojekte gar nicht erst starten. Ausschreibungsverfahren schrecken ab, obwohl der Bedarf eindeutig da ist. Die Folge: Digitale Angebote mit echtem Nutzen für die Bevölkerung bleiben liegen.

Seit Anfang 2025 gelten neue Spielregeln. Aufträge bis 100.000 Euro netto dürfen in Bayern direkt vergeben werden, ganz ohne Ausschreibung. Die Grundlage dafür schafft das Zweite Bayerische Modernisierungsgesetz, das den Artikel 20 des Bayerischen Gesetzes über wirtschafts- und vergaberechtliche Vorschriften (BayWiVG) neu gefasst hat. Den offiziellen Gesetzestext findest Du auf Bayern.Recht unter Art. 20 BayWiVG sowie ergänzend in der kommunalen Anwendungshinweis-Bekanntmachung des Innenministeriums im BayMBl. 2025 Nr. 11.

Ein zusätzlicher Vorteil: Wer auf WordPress setzt, bleibt unabhängig. Kein Anbieterzwang, kein Lizenzmodell, keine Abhängigkeit. Die Website gehört Dir, nicht dem Dienstleister.

Wichtig: Wir sind keine Juristen und leisten keine Rechtsberatung. Alle Informationen basieren auf öffentlich zugänglichen, amtlichen Quellen.

Was das konkret heißt und wie eine solche Vergabe sauber funktioniert, zeigen wir in diesem Beitrag. Und wenn Du eine WordPress Agentur suchst, die genau weiß, wie das geht, bist Du hier richtig.

Warum viele öffentliche Webprojekte nie umgesetzt werden

Der Bedarf ist da. Bürger erwarten digitale Informationen, einfache Kontaktmöglichkeiten und barrierefreie Inhalte. Doch in vielen Kommunen, Hochschulen oder öffentlichen Einrichtungen bleibt genau das auf der Strecke. Der Grund liegt selten am Budget, sondern fast immer an den Vergaberegeln.

Wer eine Website öffentlich beauftragen will, muss in der Regel ein formales Vergabeverfahren durchführen. Das kostet Zeit, bindet Personal und führt oft zu Unsicherheit. Gerade bei kleineren Projekten wirkt der Aufwand unverhältnismäßig groß. Viele Einrichtungen verzichten deshalb ganz auf die Umsetzung oder versuchen, sie intern zu stemmen, mit gemischten Ergebnissen.

So entstehen Lücken in der digitalen Infrastruktur. Webseiten, die dringend gebraucht würden, werden verschoben oder gar nicht umgesetzt. Bestehende Seiten veralten, verlieren an Sicherheit und Reichweite. Dabei bieten moderne Systeme wie WordPress längst die Möglichkeit, Webprojekte schlank, sicher und technisch sauber umzusetzen, wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen klar sind.

Was sich 2025 in Bayern geändert hat: Webseiten ohne Ausschreibung

Seit dem 1. Januar 2025 dürfen öffentliche Auftraggeber in Bayern Dienstleistungen bis 100.000 Euro netto direkt vergeben. Eine öffentliche Ausschreibung ist in diesem Rahmen nicht erforderlich. Das bedeutet: Eine Webseite ohne Ausschreibung ist rechtlich möglich, solange der Auftragswert unterhalb dieser Grenze liegt.

Die Grundlage dafür ist das Zweite Bayerische Modernisierungsgesetz, das den Artikel 20 des Bayerischen Gesetzes über wirtschafts- und vergaberechtliche Vorschriften (BayWiVG) neu gefasst hat. Den vollständigen Gesetzestext findest Du auf der amtlichen Seite Bayern.Recht – Art. 20 BayWiVG. Für Kommunen gelten zusätzlich die Hinweise aus dem BayMBl. 2025 Nr. 11, die die Anwendung der neuen Wertgrenzen konkretisieren.

Die Regelung gilt für staatliche und kommunale Auftraggeber sowie für juristische Personen des öffentlichen Rechts, die der staatlichen Aufsicht unterstehen. Sie ist zunächst bis Ende 2029 befristet. Das Aufsplitten von Aufträgen, um die Wertgrenze zu umgehen, bleibt unzulässig.

Für die Praxis heißt das: Webprojekte, Relaunches oder digitale Erweiterungen können ohne aufwendiges Ausschreibungsverfahren beauftragt werden. Voraussetzung bleibt, dass die Entscheidung nachvollziehbar und wirtschaftlich begründet ist.

Direktauftrag ist kein Freifahrtschein

Auch wenn eine Webseite ohne Ausschreibung vergeben werden darf, bleibt die Verantwortung beim Auftraggeber. Jede Entscheidung muss nachvollziehbar, wirtschaftlich und dokumentiert sein.

Ein kurzer Vergabevermerk genügt, ersetzt aber keine Sorgfalt. Darin sollten Anlass, Leistungsumfang, geschätzter Auftragswert und die Begründung der Anbieterwahl festgehalten werden. Eine einfache Marktsondierung oder ein Vergleich von zwei bis drei Angeboten reicht oft aus, um Transparenz zu schaffen.

Das bewusste Aufteilen von Projekten, um die 100.000-Euro-Grenze zu umgehen, ist unzulässig. Diese Praxis widerspricht den Haushaltsgrundsätzen und den Vorgaben aus Art. 20 BayWiVG. Ebenso kritisch ist es, einen bestehenden Dienstleister allein aus Gewohnheit weiter zu beauftragen, ohne Alternativen geprüft zu haben.

Empfehlenswert ist ein offenes Vorgehen. Eine kurze Markterkundung, wechselnde Anbieter und eine klare Dokumentation schaffen Sicherheit, intern und gegenüber Prüfstellen. So wird die Direktvergabe zu einem transparenten und rechtssicheren Werkzeug.

Checkliste: Typische Gründe für eine Agenturauswahl

Ein Direktauftrag braucht keine Ausschreibung, aber immer eine sachliche Begründung. Öffentliche Auftraggeber dürfen eine Agentur auswählen, wenn die Entscheidung nachvollziehbar und dokumentiert ist. Diese Übersicht zeigt häufige Situationen, in denen das in der Praxis vorkommt. Sie dient der Orientierung und ist keine Rechtsberatung.

Technische Spezialisierung

Eine Agentur kann bevorzugt werden, wenn sie besondere technische Kenntnisse oder Erfahrung mitbringt, die für das Projekt entscheidend sind. Das kann bei komplexen WordPress-Setups, individuellen Schnittstellen oder hohen Sicherheitsanforderungen der Fall sein.

Kontinuität bei bestehenden Systemen

Wenn eine bestehende Website bereits von einer Agentur entwickelt oder betreut wird, kann es sinnvoll sein, dieselbe Agentur mit der Weiterentwicklung zu beauftragen. Das gilt, wenn ein Anbieterwechsel die Funktionsfähigkeit oder Wartung erheblich erschweren würde.

Zeitdruck oder dringender Handlungsbedarf

Wenn eine Website kurzfristig angepasst werden muss, etwa bei Sicherheitslücken, rechtlichen Änderungen oder Förderauflagen, kann eine Direktvergabe sachlich gerechtfertigt sein. Entscheidend ist, dass der Zeitrahmen ein reguläres Vergabeverfahren nicht zulässt.

Eingeschränkter Markt

In einigen Fällen gibt es nur wenige Anbieter, die die benötigte Leistung anbieten können. Das betrifft vor allem spezialisierte Integrationen oder Fachanwendungen mit besonderen technischen Anforderungen.

Nachgewiesene Qualität und Erfahrung

Wenn eine Agentur vergleichbare Projekte im öffentlichen Bereich erfolgreich umgesetzt hat, kann das die Entscheidung stützen. Wichtig ist, dass sich die Begründung auf belegbare Referenzen und nicht auf persönliche Präferenzen stützt.

Nicht ausreichend

Persönliche Sympathie, räumliche Nähe oder die Absicht, Aufwand zu vermeiden, sind keine sachlichen Gründe. Auch ein günstiger Preis ohne Vergleich oder Marktprüfung reicht nicht aus.

WordPress als System: unabhängig, flexibel und wartbar

Ein häufiger Grund für Unsicherheit bei öffentlichen Vergaben ist die Angst vor Abhängigkeit. Viele Auftraggeber befürchten, dass sie nach einem Projekt an eine bestimmte Agentur oder ein proprietäres System gebunden sind. Bei WordPress besteht dieses Risiko nicht. Das System ist Open Source, der Code frei zugänglich und alle Inhalte können vollständig exportiert werden.

Das bedeutet, dass jede qualifizierte Agentur eine bestehende WordPress-Website übernehmen, erweitern oder technisch betreuen kann. Es gibt keine laufenden Lizenzkosten, keine eingeschränkten Zugriffsrechte und keine Anbieterbindung. Auftraggeber behalten die Kontrolle über Hosting, Daten und Updates. So bleibt eine Website langfristig wartbar und unabhängig von einzelnen Dienstleistern.

Gerade für öffentliche Einrichtungen ist diese Offenheit ein klarer Vorteil. Sie unterstützt Wettbewerb, sorgt für technische Transparenz und verhindert teure Abhängigkeiten. Projekte können weitergeführt oder erweitert werden, ohne dass ein kompletter Systemwechsel nötig ist. Das spart Kosten und vereinfacht langfristig die Verwaltung.

Wer mit einer WordPress Agentur zusammenarbeitet, nutzt diese Vorteile gezielt. So entsteht eine digitale Infrastruktur, die technisch solide ist, rechtssicher gepflegt werden kann und dauerhaft unter eigener Kontrolle bleibt.

Fazit: Webseite ohne Ausschreibung? Jetzt rechtssicher möglich

In Bayern können öffentliche Auftraggeber Webprojekte bis 100.000 Euro netto ohne Ausschreibung vergeben. Das ist zulässig, wenn Bedarf, Marktsondierung und Entscheidung sauber dokumentiert sind. So werden Projekte möglich, die zuvor an Verfahren gescheitert sind.

Für die juristische und organisatorische Einordnung helfen diese Analysen und Hinweise:

WordPress passt zu diesem Rahmen. Das System ist offen, wartbar und unabhängig von einzelnen Dienstleistern. Es vermeidet Abhängigkeiten und erhält die Wahlfreiheit bei künftigen Vergaben.

Wichtig: Wir sind keine Juristen und leisten keine Rechtsberatung. Wenn Du eine WordPress Agentur suchst, die diese Rahmenbedingungen versteht und Projekte technisch sauber umsetzt, bist Du bei WP Munich richtig.

Bild von Hendrik Luehrsen

Hendrik Luehrsen

Hendrik ist der Geschäftsführer der Agentur und leidenschaftlicher Gamer. Die meiste Zeit verbringt er jedoch als Bediensteter von Bürohund Emma.

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